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Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B: Worauf Sie im Angebot achten

Stand: 01.10.2026 · von Angebots-Check, unabhängige Einordnung von Wärmepumpen-Angeboten

Der hydraulische Abgleich ist eine der Positionen, die in Wärmepumpen-Angeboten am häufigsten unklar formuliert sind. Dabei ist er für die Heizungsförderung Pflicht — und zwar in einer bestimmten Form, dem Verfahren B. Hier lesen Sie, was dahintersteckt und wie die Position im Angebot aussehen sollte.

Was ist ein hydraulischer Abgleich?

In einer Heizung fließt warmes Wasser durch Rohre zu allen Heizkörpern oder Fußbodenheizkreisen. Ohne Abgleich nimmt das Wasser den Weg des geringsten Widerstands: Heizkörper nah an der Heizung werden sehr warm, entfernte Räume bleiben kühl. Oft wird das dann mit höherer Vorlauftemperatur oder stärkerer Pumpe „ausgeglichen“.

Beim hydraulischen Abgleich stellt der Fachbetrieb für jeden Heizkörper ein, wie viel Wasser er bekommt — passend zu dem, was der Raum braucht. Dazu gehören meist voreinstellbare Thermostatventile, die richtige Pumpeneinstellung und die passende Heizkurve. Für eine Wärmepumpe ist das besonders wichtig, weil sie mit möglichst niedriger Vorlauftemperatur am effizientesten arbeitet.

Verfahren A und Verfahren B: der Unterschied

Es gibt zwei gängige Verfahren, die auf dem Formular der VdZ unterschieden werden:

  • Verfahren A ist ein vereinfachtes Verfahren. Der Wärmebedarf der Räume wird nur überschlägig angesetzt, etwa aus Baujahr und Fläche.
  • Verfahren B beruht auf einer raumweisen Heizlastberechnung. Jeder Raum wird einzeln berechnet, und die Einstellwerte folgen aus diesem Ergebnis.

Für die Heizungsförderung (BEG) ist bei einer Erneuerung der wassergeführten Heizung stets Verfahren B oder ein zertifiziert gleichwertiges Verfahren erforderlich. So steht es in den technischen FAQ der KfW. Verfahren A reicht für die Förderung nicht. Der Fachbetrieb bestätigt den Abgleich auf dem Formular „Bestätigung des hydraulischen Abgleichs“.

Unabhängig von der Förderung gibt es eine gesetzliche Pflicht zum hydraulischen Abgleich in § 60c Gebäudemodernisierungsgesetz — diese gilt aber erst für Gebäude ab sechs Wohneinheiten. Im Einfamilienhaus ist der Abgleich vor allem eine Voraussetzung für die Förderung und für einen effizienten Betrieb.

Wie sollte die Position im Angebot aussehen?

Gut nachvollziehbar ist eine Position, die diese Punkte nennt:

  • „Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B“ ausdrücklich, nicht nur „hydraulischer Abgleich“
  • Grundlage: raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1
  • Dokumentation auf dem VdZ-Formular (Bestätigung für die Förderung)
  • was dazugehört: zum Beispiel Einstellung oder Tausch der Thermostatventile, Pumpe, Heizkurve

Nachfragen sollten Sie, wenn im Angebot zum Beispiel steht:

  • nur „hydraulischer Abgleich“ ohne Angabe des Verfahrens,
  • „hydraulischer Abgleich nach Verfahren A“ oder „vereinfachtes Verfahren“,
  • „hydraulischer Abgleich optional“, „als Bedarfsposition“ oder „bauseits“,
  • oder wenn der Abgleich gar nicht vorkommt.

Steht er als optionale Position oder bauseits im Angebot, ist er nicht im Gesamtpreis enthalten — beim Vergleich mehrerer Angebote macht das einen Unterschied.

Was Sie den Betrieb fragen können

Beispiel aus dem Fragenkatalog

Ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B mit raumweiser Heizlastberechnung enthalten, und wird er mit dem VdZ-Formular dokumentiert?

Im Report stellen wir die Fragen passend zu Ihrem Angebot zusammen — mit Bezug auf die Stelle im Angebot und zum Abhaken im Gespräch mit dem Betrieb.

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Quellen

  • BAFA: Merkblatt technische Mindestanforderungen (BEG EM)
  • KfW: Technische FAQ BEG EM, Version 7.0 (06/2026), Nr. 8.03
  • § 60c Gebäudemodernisierungsgesetz (hydraulischer Abgleich)
  • VdZ: Formular „Bestätigung des hydraulischen Abgleichs“

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine, unverbindliche Information. Er ersetzt keine Fachplanung, keine Heizlastberechnung und keine Rechts- oder Förderberatung. Förderbedingungen ändern sich häufig; maßgeblich sind die zum Zeitpunkt Ihres Antrags geltenden Bedingungen von KfW und BAFA.

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