Kältemittel im Wärmepumpen-Angebot: R290, R32 und die Förderung ab 2028
Stand: 14.10.2026 · von Angebots-Check, unabhängige Einordnung von Wärmepumpen-Angeboten
R290, R32, R410A: In Wärmepumpen-Angeboten tauchen Kürzel auf, die die wenigsten Hausbesitzer kennen. Dahinter steckt das Kältemittel – der Stoff, der in der Wärmepumpe Wärme aus der Außenluft aufnimmt und ins Haus bringt. Welches Kältemittel ein Gerät nutzt, ist keine Nebensache: Es spielt für die Förderung eine Rolle, und zwar bald mehr als heute.
Allgemeine Orientierung, keine Förderberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen von KfW und BAFA zum Zeitpunkt Ihres Antrags.
Natürlich oder fluoriert: der Unterschied
Grob gibt es zwei Gruppen. Natürliche Kältemittel sind Stoffe, die auch in der Natur vorkommen, zum Beispiel Propan (R290), Isobutan (R600a), Propen (R1270), Ammoniak (R717), Wasser (R718) oder CO₂ (R744). Fluorierte Kältemittel wie R32 oder R410A sind künstlich hergestellt und fallen unter die EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase. In neuen Luft-Wärmepumpen für Einfamilienhäuser sind heute vor allem R290 und R32 verbreitet.
Was das für die Förderung bedeutet
- Ab dem 1. Januar 2028 werden nach den technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gefördert.
- Für Anträge vor 2028 ist das Kältemittel kein Förderhindernis. Ein Gerät mit R32 kann heute also grundsätzlich förderfähig sein.
- Einen Effizienzbonus, den es früher auch für natürliche Kältemittel gab, kann man seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr beantragen. Steht er noch in einer Förderberechnung im Angebot, lohnt eine Nachfrage.
Praktisch heißt das: Planen Sie Ihren Förderantrag erst für 2028 oder später – etwa weil der Einbau sich verschiebt –, sollten Sie auf das Kältemittel achten. Und auch heute ist die Frage berechtigt, ob ein Gerät mit fluoriertem Kältemittel noch die beste Wahl für eine Anlage ist, die viele Jahre laufen soll.
Woran Sie es im Angebot erkennen
Ein gutes Angebot nennt das genaue Gerätemodell, und im Datenblatt dazu steht das Kältemittel. Steht im Angebot weder das eine noch das andere, können Sie es nicht prüfen. Bei geteilten Geräten (Split) kommt hinzu: Der Kältekreis wird vor Ort verbunden, dafür braucht der Betrieb eine Sachkunde nach der F-Gase-Verordnung.
Welches Kältemittel nutzt das angebotene Gerät, und ist es auch bei einem Förderantrag ab 2028 noch förderfähig?
Im Report stellen wir die Fragen passend zu Ihrem Angebot zusammen — mit Bezug auf die Stelle im Angebot und zum Abhaken im Gespräch mit dem Betrieb.Weiterlesen
Was sonst noch zum Gerät ins Angebot gehört, steht in der Checkliste Wärmepumpen-Angebot prüfen: 10 Punkte. Zur Förderung lesen Sie auch Erst Vertrag oder erst Antrag?
Quellen
- BAFA: Merkblatt technische Mindestanforderungen (BEG EM)
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
- Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine, unverbindliche Information. Er ersetzt keine Fachplanung, keine Heizlastberechnung und keine Rechts- oder Förderberatung. Förderbedingungen ändern sich häufig; maßgeblich sind die zum Zeitpunkt Ihres Antrags geltenden Bedingungen von KfW und BAFA.
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